Mönchengladbach (ots) – Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Audi AG für die Manipulationen an einem VW Touareg mit dem Dieselmotor EA897 und der Abgasnorm Euro 6 zu Schadenersatz verurteilt und damit das Urteil des Landgerichts Mannheim aufgehoben.
In einem Berufungsverfahren im Dieselabgasskandal der Audi AG hat das Oberlandesgericht Karlsruhe ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt (Az.: 8 U 32/20 zu Landgericht Mannheim Az.: 15 O 5/19). Die Audi AG wurde verurteilt, an den Kläger 29.844,12 Euro nebst jährlichen Zinsen aus 34.008,80 Euro in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 2. Februar 2019 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Volkswagen Touareg V6 TDI SCR 4 Motion BMT zu zahlen. Von den Kosten des Rechtsstreits (beider Instanzen) wurden dem Kläger 33 Prozent und der Beklagten 67 Prozent auferlegt.
Der Kläger hatte den streitgegenständlichen VW Touareg am 4. März 2017 als Gebrauchtfahrzeug mit einer Laufleistung von 26.543 Kilometern zum Gesamtpreis von 44.387 Euro erworben. Herstellerin des Fahrzeugs ist die Volkswagen AG, den im Fahrzeug verbauten Dieselmotor hat die Audi AG als Zulieferin entwickelt und hergestellt.
„Der geschädigte Verbraucher hat vorgetragen, dass der Motor so bedatet sei, dass bestimmte Abgasreinigungsprozesse nur auf dem Prüfstand abliefen, um die gesetzlich geforderten Grenzwerte für Stickoxide (NOx) einzuhalten. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte für Fahrzeuge dieses Typs das Vorhandensein zweier unzulässiger Abschalteinrichtungen bemängelt. So springe im Prüfzyklus NEFZ zum einen eine sogenannte schadstoffmindernde Aufwärmstrategie an, die im realen Verkehr nicht aktiviert wird. Zum anderen werde eine Strategie eingesetzt, die die Nutzung von AdBlue unter bestimmten Bedingungen unzulässig einschränke“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat das obsiegende Urteil vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten.
Das Landgericht Mannheim hatte die Klage abgewiesen. Der Hintergrund: Es fehle bereits an einem relevanten Irrtum des Klägers, weil ihm die Umweltfreundlichkeit des Fahrzeuges gleichgültig gewesen sei. Darüber hinaus sei das Verhalten der Beklagte nicht sittenwidrig, weil davon auszugehen sei, dass der Kläger zum Zeitpunkt des Erwerbs des Fahrzeugs Kenntnis davon gehabt habe, dass das Fahrzeug von dem sogenannten Dieselskandal betroffen sei.
„Der Kläger hatte dann vorgetragen, dass das Landgericht Mannheim offensichtlich den Motor EA897 mit dem Dieselgate 1.0-Motor EA189 verwechselt habe. Die Beklagte hätte bis zuletzt bestritten, dass die Dreiliter-Motoren unzulässige Abschalteinrichtungen enthielten. Daher hat das Gericht die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung letztlich bestätigt. Die Audi AG habe das Kraftfahrt-Bundesamt über die Einhaltung der gesetzlichen Abgaswerte getäuscht, um die Typgenehmigung zu erhalten“, erklärt Dr. Gerrit W. Hartung.
„Das obsiegende Urteil ist ein weiteres vor einem Oberlandesgericht. Das zeigt, dass ein Urteil in erster Instanz zu Gunsten des Motorenherstellers nicht zwingend das Ende aller Schadenersatzansprüche darstellen muss. Die Revision vor dem Oberlandesgericht kann zu weitreichendem Schadenersatz führen“, betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
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