Köln (ots)
Unfälle durch technische Defekte an Fahrzeugen sind auf deutschen Straßen die absolute Ausnahme. Ein wichtiger Grund hierfür ist die regelmäßige technische Untersuchung aller Kraftfahrzeuge, wie sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Allein TÜV Rheinland nimmt Jahr für Jahr in Deutschland rund 2,8 Millionen so genannte Hauptuntersuchungen bei Autos, Motorrädern oder Lkws ab – entweder an einer seiner rund 170 Prüfstellen bundesweit oder in einer Werkstatt.
Was steckt hinter der “TÜV-Prüfung”?
Gemeint ist damit die regelmäßige Kfz-Hauptuntersuchung (HU) mit Abgasuntersuchung. Neue Pkw müssen erstmalig nach drei Jahren zur HU, danach beträgt die Prüffrist zwei Jahre. Die Fälligkeit der Prüfung steht im Fahrzeugschein oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Auskunft gibt aber auch die farbige Plakette auf dem hinteren Kennzeichen: Die Zahl in der Mitte zeigt das Jahr – etwa 2019 – der nächsten HU an, die oberste Ziffer im äußeren Kreis den Monat, beispielsweise “6” für Juni.
Viele Mängel erkennen auch Laien
Um unnötigen Stress bei der Untersuchung zu vermeiden, sollten Autofahrer ein wenig Zeit investieren und ihren Wagen bereits im Vorfeld selbst inspizieren. “Viele Mängel erkennen auch Laien und können sie selbst beheben oder von einer Werkstatt beseitigen lassen”, erklärt Thorsten Rechtien, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Das erspart eine Nachuntersuchung, für die eine Gebühr fällig wird. Auf der TÜV Rheinland-Website finden sich detaillierte Checklisten für den HU-Termin.
Am häufigsten monieren die Prüfer fehlerhafte Beleuchtungseinrichtungen, obwohl sich die Funktion von Scheinwerfern, Blinkern und Rückleuchten leicht kontrollieren lässt. “Ist kein Beifahrer zur Stelle, hilft beim Check der Bremslichter eine Schaufensterscheibe oder in der Dunkelheit das Garagentor oder eine Hauswand”, so TÜV Rheinland-Experte Rechtien. Und welche Rolle spielt der äußere Zustand eines Fahrzeugs? “Wer mit einem sauberen, gepflegten Wagen zur HU fährt, ist zwar vor möglichen Mängeln nicht gefeit”, sagt Thorsten Rechtien. “Doch in der Regel lässt das Gesamterscheinungsbild des Fahrzeugs auf den technischen Zustand schließen.”
Plakette trotz geringer Mängel
Stellen die Sachverständigen am Fahrzeug keine Mängel fest, gibt es die neue Prüfplakette. Bei geringen Mängeln wie einer defekten Begrenzungsleuchte oder einem leicht verkratzten Spiegelglas kann die Plakette trotzdem vergeben werden. Jedoch muss der Halter des Fahrzeugs die im Bericht vermerkten Mängel unverzüglich beheben lassen. Das vermeidet bei einer Polizeikontrolle ein Verwarnungsgeld und erhöht die Verkehrssicherheit. Darf die Plakette wegen erheblicher oder gefährlicher Mängel nicht zugeteilt werden, ist das Fahrzeug unverzüglich zu reparieren. Stufen die Experten von TÜV Rheinland ein Fahrzeug sogar als “verkehrsunsicher” ein, darf das Fahrzeug nicht mehr am Verkehr teilnehmen. In beiden Fällen müssen Halter ihr Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachuntersuchung bringen, wenn sie das Auto weiter fahren wollen
Übrigens: Die Mehrzahl aller Fahrzeuge, die zur Untersuchung rollen, erhält die erforderliche Prüfplakette für das Kennzeichen. Etwa jedes fünfte Fahrzeug fällt bei der Untersuchung zunächst durch. Aber auch für sie gilt: Durch die Prüfung haben alle Fahrer einen unabhängigen Check über den technischen Zustand ihres Kraftfahrzeugs und wissen über wichtige Mängel Bescheid.
Terminvereinbarung spart Wartezeit
Termine für die HU lassen sich bei TÜV Rheinland online unter www.tuv.com/termin oder über die in Deutschland kostenfreie Service-Hotline 0800 8838 8838 vereinbaren. Wer dann auf die HU länger als 15 Minuten wartet, erhält im Rahmen der Aktion “Ratzfatz dran sein” ein Jahreslos der deutschen Fernsehlotterie im Wert von 45 Euro.
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